Rangvorbehalt im Grundbuch

Der Grundstückseigentümer behält sich bei der Eintragung eines Grundpfandrechts vor, später eine Belastung mit Vorrang eintragen zu lassen. Der Vorbehalt muß betragsmäßig im Grundbuch eingetragen werden

Nebenleistungen im Grundbuch

Berücksichtigung von Nebenleistungen bei vorrangigen und gleichrangigen Grundpfandrechten.

Kreditgeber, die sich durch Grundschulden absichern lassen, schließen mit dem Sicherungsgeber (i.d.R. Darlehensnehmer) sehr weitgehende Sicherungsverträge bezüglich der Grundschuld ab. Die Grundschulden sollen die bestehenden und künftigen Ansprüche aller Art aus der Geschäftsverbindung absichern.

Der Vorranggläubiger kann außer dem Kapitalbetrag des Grundpfandrechts dingliche Zinsen und sonstige Nebenleistungen in der Zwangsversteigerung geltend machen.

Wir haben bei Zwangsversteigerungen die Erfahrung gemacht, dass - je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls und je nach Dauer des Zwangsversteigerungsverfahrens - bei vorrangigen Grundpfandrechten 50% und mehr ihres Kapitalbetrags an derartigen Nebenleistunge beansprucht werden. Hieraus ergibt sich also, dass die tatsächliche Vorlast im Insolvenzfall oft viel höher sein kann als bei der Beleihungsprüfung angenommen.

Daher müssen bei der Ermittlung der Beleihungsmöglichkeiten in bestimmten Fällen Zuschläge wegen der Nebenleistungen angemessen berücksichtigt werden.Die Berücksichtigung von Nebenleistungen aus vorrangigen (gleichrangigen) Grundpfandrechten kann dazu führen, dass eine Zusatzsicherheit benötigt wird um die durchzuführen.Baufinanzierung. Als Finanzierungshilfe steht vom Staat die Eigenheimzulage zur Verfügung. Unter Einbeziehung der Eigenheimzulage kann die monatliche belastung aus dem Baukredit gesenkt werden. Infos zum Thema Bauen finden Sie auch im Baufinanzierungslexikon.